Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für in der Europäischen Union verkaufte Waren.
Verbraucher können ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen, zum Beispiel wenn Waren:
- nicht der Beschreibung entsprechen;
- nicht wie vorgesehen funktionieren.
Verkäufer haften für jeden Mangel, der bei der Lieferung der Ware bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist sichtbar wird. In diesem Fall müssen Verkäufer Folgendes anbieten:
- kostenlose Reparatur oder kostenlosen Ersatz;
- in einigen Fällen eine Preisminderung oder vollständige Erstattung.
In einigen Ländern gilt eine längere gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für gebrauchte Waren kann eine kürzere Frist gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code unten oder fragen Sie den Verkäufer.
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